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Sterbefallinformationen

 Themen auf dieser Seite :

Sterbefallinformationen

Bestattungsarten

Der Tod eines nahestehenden Menschen trifft die Hinterbliebenen oftmals völlig überraschend, so dass in der Regel keine Vorbereitung auf diese Ausnahmesituation erfolgt ist.

Wir nennen Ihnen deshalb hier notwendige Maßnahmen.

Bei einem Sterbefall in der Wohnung:

  • den Hausarzt oder den Notarzt benachrichtigen.
  • Für das Ausstellen der Todesbescheinigung wird der
  • Personalausweis des/der Verstorbenen benötigt.

Beim Sterbefall im Krankenhaus, Senioren- oder Pflegeheim:

  • die Verwaltung kümmert sich um die Ausstellung
  • der Todesbescheinigung.

Informieren Sie Ihr Bestattungsinstitut:

  • Wir stehen Ihnen rund um die Uhr zur Verfügung und
  • sorgen für die Überführung Ihrer/Ihres Verstorbenen.
  • In einem persönlichen Gespräch erarbeiten wir mit Ihnen
  • den Rahmen der Bestattung.

Für die Erledigung der Formalitäten werden an Unterlagen benötigt:

  • das Familienbuch bzw. die Heiratsurkunde
  • bei Geschiedenen zusätzlich das Scheidungsurteil
  • bei Ledigen die Geburtsurkunde
     
  • die letzte Rentenerhöhungsmitteilung (Rentenanpassungsbescheid)
     
  • die Krankenkassenkarte
     
  • Sterbe- oder Lebensversicherungspolicen
     
  • bei vorhandener Grabstätte Grabdokument bzw. -urkunde

Weitere Formalitäten (Abmeldung von Unfall-, Haftpflichtversicherungen, Haushaltsauflösungen, etc.) übernehmen wir selbstverständlich gerne für Sie.

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Die Bestattungsarten

Die Art der Bestattung richtet sich in erster Linie nach dem Willen des/der Verstorbenen. Liegt keine Verfügung vor, so entscheidet der nächste Angehörige (Ehegatte, Kinder, etc.) darüber.

 

Die Erdbestattung (Körperbestattung)Koop - Erdbestattung

Bei der Körperbestattung wird der Leichnam in einem Sarg in einem Erdgrab auf einer Begräbnisstätte beigesetzt. Trauerfeier und Beisetzung finden unmittelbar nacheinander statt. Sie bedarf keiner besonderen Willenserklärung.

 



Die Feuerbestattung (Kremation)Koop - Feuerbestattung

Grundsätzlich sind Erd- und Feuerbestattung in Deutschland rechtlich gleichgestellt. Sowohl die evangelische als auch die katholische Kirche sehen in der Feuerbestattung seit langem kein unchristliches Verhalten mehr.
Der Verstorbene wird in einem Sarg in einem Krematorium eingeäschert. Die Aschenreste werden in einer amtlich verschlossenen Aschenkapsel geborgen. Zum Schutz der Kapsel und Asche wird bei der Beisetzung eine Überurne (Schmuckurne) verwendet.
Eine handschriftliche Erklärung des Verstorbenen sollte insbesondere dann vorliegen, wenn keine Angehörigen vorhanden sind.

 

Die SeebestattungKoop - Seebestattung1

Es ist für uns selbstverständlich, dass der oder die Verstorbene auch durch uns auf See bestattet werden kann. Die Gestaltung der Seebestattung übernehmen Sie selbst, indem Sie persönlich dabei sein können, indem sogar die gesamte Trauerfeier an Bord durchgeführt wird, oder indem Sie die Urne einem vertrauenswürdigen Kapitän, den wir für Sie aussuchen, anvertrauen. Die notwendige Beantragung zur Genehmigung der Seebestattung übernehmen wir gerne für Sie.

 Nehmen Sie <Kontakt> mit uns auf oder ...
... mehr Infos zur Seebestattung bekommen Sie
 bei der
“Seebestattungen Bremerhaven GmbH”.

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