|
Die Bestattungsarten
Die Art der Bestattung richtet sich in erster Linie nach dem Willen des/der
Verstorbenen. Liegt keine Verfügung vor, so entscheidet der nächste Angehörige (Ehegatte, Kinder, etc.) darüber.
Die Erdbestattung (Körperbestattung)
Bei der Körperbestattung wird der Leichnam in einem
Sarg in einem Erdgrab auf einer Begräbnisstätte beigesetzt. Trauerfeier und Beisetzung finden unmittelbar nacheinander statt. Sie bedarf keiner besonderen Willenserklärung.
Die Feuerbestattung (Kremation)
Grundsätzlich sind Erd- und Feuerbestattung in Deutschland rechtlich
gleichgestellt. Sowohl die evangelische als auch die katholische Kirche sehen in der Feuerbestattung seit langem kein unchristliches Verhalten mehr. Der Verstorbene wird in einem Sarg in einem
Krematorium eingeäschert. Die Aschenreste werden in einer amtlich verschlossenen Aschenkapsel geborgen. Zum Schutz der Kapsel und Asche wird bei der Beisetzung eine Überurne (Schmuckurne) verwendet.
Eine handschriftliche Erklärung des Verstorbenen sollte insbesondere dann vorliegen, wenn keine Angehörigen vorhanden sind.
Die Seebestattung
Es ist für uns selbstverständlich, dass der oder die Verstorbene
auch durch uns auf See bestattet werden kann. Die Gestaltung der Seebestattung übernehmen Sie selbst, indem Sie persönlich dabei sein können, indem sogar die gesamte Trauerfeier an Bord durchgeführt wird,
oder indem Sie die Urne einem vertrauenswürdigen Kapitän, den wir für Sie aussuchen, anvertrauen. Die notwendige Beantragung zur Genehmigung der Seebestattung übernehmen wir gerne für Sie.
Nehmen Sie <Kontakt> mit uns auf oder ... ... mehr Infos zur Seebestattung bekommen Sie
bei der “Seebestattungen Bremerhaven GmbH”.
|